5 Jahre RFO-Treffen
  Teilnahmebedingungen
 

Teilnahmebedingungen

5 Jahre

Rollerfreunde Ostholstein


 

Wir richten unser Treffen weitestgehend in Eigenregie aus,

und solch eine Veranstaltung verursacht doch einige  Kosten.

(z.B. GEMA-Showabend, Verwaltungsgebühren, Sporthallenmiete,  Energiekosten, Müllentsorgung usw.)

Nach  Kostendeckung werden Mehr- Einnahmen als eine Spende an eine soziale Einrichtung der Gemeinde gespendet.

Um diese Ausgaben zu decken, müssen wir von allen

Teilnehmern ein "Grund-Nenngeld" in Höhe von 5 € erheben.

(Auch für Tagesteilnehmer)

 

Um den rechtlichen Rahmen einzuhalten und für Alle eine sichere, schöne und reibungslose Veranstaltung zu gewährleisten, sind folgende Punkte von allen Teilnehmern verbindlich einzuhalten.

 

Dies betrifft im Einzelnen:

          Das Betreten des Eventgeländes und aller darauf befindlichen Einrichtungen und
 die Teilnahme an Ausfahrten.

 

·  Veranstalter sind die Fahrgemeinschaft "Rollerfreunde Ostholstein".

 

·  Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Personen, Fahrzeugen             
   oder für Unfälle oder Diebstahl.

 

·  Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung und      
   an
den Ausfahrten teil und tragen die zivil- und strafrechtlich      
   Verantwortung für alle von Ihnen oder ihrem Fahrzeugen verursachten   
   
   und/oder angerichteten Schäden,
dass kein Teilnehmer gezwungen ist
   an
Touren oder anderen Aktionen  teilzunehmen.

 

 Es gilt in jedem Fall die Straßenverkehrsordnung.

 

·  Bei Teilnehmern und Gästen, die die Veranstaltung stören oder    
   gegen die Platzordnung verstoßen, behält sich der Veranstalter  
vor,    
   Platzverweise zu erteilen.

 

·  Jeder Teilnehmer reist auf eigenes Risiko an. Bei geführten
   Ausfahrten fährt er auf eigenes Risiko, auch wenn er dem
Tourführer    
   folgt.

 

·  Die Organisatoren/Tourenführer sind von jeglicher Haftung    
   ausgeschlossen.

 

·  Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name in Kurzform,  
   sein Nickname und sein Wohnort in einer
Teilnehmerliste veröffentlicht      
   werden
kann.

 

-  Der Teilnehmer ist außerdem damit einverstanden, dass er und  sein    
   Fahrzeug auf Fotos abgelichtet werden kann/ darf und 
diese dann  zur      
   Berichterstattung auf der Internetseite der Rollerfreunde
Ostholstein  
   und / oder in der Presse veröffentlicht werden könnten/dürften.

 

·  Die erhobene Teilnahmegebühr/ Nenngeld von 5 € wird bei Absage des    
   Teilnehmers nicht mehr zurückgezahlt , da Hallenmiete usw. trotzdem anfallen..
    ( Verpflegung / Zelten oder 
Übernachtung sowie Einnahme von Verplegung  während 
    der geführten Tour verursachen weitere Kosten. hier müssen wir für die Zelter und        
    Übernachtungen Sporthalle eineMindestzahl erreichen ,um die Kosten zu decken)

 

·  Der Veranstalter behält sich vor Programmänderungen vorzunehmen.

 

·  Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch    
   kurzfristig abzusagen wenn außerordentliche Gründe außerhalb
seiner    
   Einflussnahme dies notwendig machen.

 

·  Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

 

 

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich:

 

 

·  für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall-, und      
   Krankenversicherungsschutz
selbst zu sorgen.

 

·  im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein / das sich sein Fahrzeug
   im
verkehrssicheren Zustand befindet.

 

· den vorstehenden Text sorgfältig gelesen und verstanden zu haben

 

 

 

Diese Veranstaltung der Rollerfreunde Ostholstein ist  nicht kommerziell.

Bei Unklarheiten bitte Fragen an petermarkmann@web.de
stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
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