Teilnahmebedingungen
5 Jahre
Rollerfreunde Ostholstein
Wir richten unser Treffen weitestgehend in Eigenregie aus,
und solch eine Veranstaltung verursacht doch einige Kosten.
(z.B. GEMA-Showabend, Verwaltungsgebühren, Sporthallenmiete, Energiekosten, Müllentsorgung usw.)
Nach Kostendeckung werden Mehr- Einnahmen als eine Spende an eine soziale Einrichtung der Gemeinde gespendet.
Um diese Ausgaben zu decken, müssen wir von allen
Teilnehmern ein "Grund-Nenngeld" in Höhe von 5 € erheben.
(Auch für Tagesteilnehmer)
Um den rechtlichen Rahmen einzuhalten und für Alle eine sichere, schöne und reibungslose Veranstaltung zu gewährleisten, sind folgende Punkte von allen Teilnehmern verbindlich einzuhalten.
Dies betrifft im Einzelnen:
Das Betreten des Eventgeländes und aller darauf befindlichen Einrichtungen und
die Teilnahme an Ausfahrten.
· Veranstalter sind die Fahrgemeinschaft "Rollerfreunde Ostholstein".
· Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Personen, Fahrzeugen
oder für Unfälle oder Diebstahl.
· Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung und
an den Ausfahrten teil und tragen die zivil- und strafrechtlich
Verantwortung für alle von Ihnen oder ihrem Fahrzeugen verursachten
und/oder angerichteten Schäden, dass kein Teilnehmer gezwungen ist
an Touren oder anderen Aktionen teilzunehmen.
• Es gilt in jedem Fall die Straßenverkehrsordnung.
· Bei Teilnehmern und Gästen, die die Veranstaltung stören oder
gegen die Platzordnung verstoßen, behält sich der Veranstalter vor,
Platzverweise zu erteilen.
· Jeder Teilnehmer reist auf eigenes Risiko an. Bei geführten
Ausfahrten fährt er auf eigenes Risiko, auch wenn er demTourführer
folgt.
· Die Organisatoren/Tourenführer sind von jeglicher Haftung
ausgeschlossen.
· Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name in Kurzform,
sein Nickname und sein Wohnort in einer Teilnehmerliste veröffentlicht
werden kann.
- Der Teilnehmer ist außerdem damit einverstanden, dass er und sein
Fahrzeug auf Fotos abgelichtet werden kann/ darf und diese dann zur
Berichterstattung auf der Internetseite der Rollerfreunde Ostholstein
und / oder in der Presse veröffentlicht werden könnten/dürften.
· Die erhobene Teilnahmegebühr/ Nenngeld von 5 € wird bei Absage des
Teilnehmers nicht mehr zurückgezahlt , da Hallenmiete usw. trotzdem anfallen..
( Verpflegung / Zelten oder Übernachtung sowie Einnahme von Verplegung während
der geführten Tour verursachen weitere Kosten. hier müssen wir für die Zelter und
Übernachtungen Sporthalle eineMindestzahl erreichen ,um die Kosten zu decken) .
· Der Veranstalter behält sich vor Programmänderungen vorzunehmen.
· Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch
kurzfristig abzusagen wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner
Einflussnahme dies notwendig machen.
· Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich:
· für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall-, und
Krankenversicherungsschutz selbst zu sorgen.
· im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein / das sich sein Fahrzeug
im verkehrssicheren Zustand befindet.
· den vorstehenden Text sorgfältig gelesen und verstanden zu haben
Diese Veranstaltung der Rollerfreunde Ostholstein ist nicht kommerziell.
Bei Unklarheiten bitte Fragen an petermarkmann@web.de
stellen.